Die Verwendung eines Anmeldescheines wird durch die entsprechende Verordnung vom 23. Februar 2011 (NBl.MBK.Schl.-H. 2011, 57) geregelt.
Es heißt in § 1 Abs. 1 der Verordnung:
„Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zum Besuch der fünften Jahrgangsstufe einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfolgt unter Vorlage eines Anmeldescheines nach dem aus der Anlage ersichtlichen Muster.“
Die Formulierung „nach dem aus der Anlage ersichtlichen Muster“ lässt offensichtlich relativ große Gestaltungsspielräume zu. Bereits zum Schulhalbjahreswechsel 2021/22 stellte das BiMi ein in der äußeren Form sehr abweichendes Formular zum Download bereit. Wir kommentierten dieses recht klobig geratene Formular mit einem Beitrag in unserem Infomodul:
https://ziso.zendesk.com/hc/de/articles/4415079049746-Anmeldeschein-2022
In dBs2000 bieten wir Ihnen nun beide Formulare zur Auswahl an.
Siehe auch:
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