in §7 des SGBVIII sind u.a. die Begriffe "Erziehungsberechtigte" und Sorgeberechtigte definiert:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__7.html
Wenn das Kind also im Einvernehmen mit den Eltern von der Großmutter betreut wird, ist diese erziehungsberechtigt.
0 Kommentare