Generell:
In der Schulstatistik ist nur ein Förderschwerpunkt (FSWP) zu übermitteln!
Es wird nur Förderschwerpunkt 1 übermittelt.
NEU 2019:
Es war bislang ein Stististikfehler, wenn ein FöZ als Förderschwerpunkt 1 ´den Förderbedarf angabt, für den das Förderzentrum selbst originär zuständig ist.
ALT:
Maßgabe des StANord für die Schulstatistik der Förderzentren:
Förderzentren übermitteln den Förderschwerpunkt, für den Sie von Haus aus zuständig sind, nicht!
Wenn es also für ein Kind, das an einem FöZ unterrichtet wird, mehrere Förderschwerpunke gibt, muss der FSWP an erster Stelle stehen, der nicht dem FSWP des FöZ entspricht.
0 Kommentare