Bei einem Schüler, der an einem Förderzentrum unterrichtet wird, muss dessen erster Förderschwerpunkt mit dem Förderschwerpunkt seines Förderzentrums identisch sein.
Bei einem Schüler, der an einem Förderzentrum unterrichtet wird, muss das für den ersten FSWP zuständige Förderzentrum die eigene Schule sein.
[Bis zur Statistik 2018 war genau andersrum; da durfte es nicht so sein!]
Eine Ausnahme gilt für Förderzentren L:
"Förderzentren mit der Schulform Lernen (SFORM 131) dürfen – was aber nicht neu ist – Schülerinnen und Schüler in den Schularten Lernen (SART 131), Sprache (SART 136) und emotionale und soziale Entwicklung (SART 139) unterrichten." (Ministerium, August 2020).
Bedingungen der PLausibilitätsliste für richtige Einträge:
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