Der Erste-Hilfe-Erlass vom 15. April 2020 schreibt für Lehrkräfte sowie Schulpersonal, das beim Schulträger angestellt ist (Schulsekretärin, Hausmeister), regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen vor:
„Es ist Aufgabe der Schulleitungen, dafür zu sorgen, …“
„Spätestens alle drei Jahre findet eine Fortbildung zur Auffrischung der Kenntnisse in Erster Hilfe im Umfang von drei Doppelstunden statt.“
Dieser Erlasses ist eine Muss-Vorschrift, die kein Ermessen, die keine Interpretationsspielräume zulässt!
Das Modul Schulpersonal hilft Ihnen, dieses Thema zu verwalten.
Neu:
1.) Sie können per Sammeländern den Termin der letzten Ersten-Hilfe-Fortbildung eintragen.
2.) Die Ampelfarben signalisieren Ihnen den Erste-Hilfe-Status.
3.) Sie können Säumige per E-Mail erinnern und dies im Datenblatt unter "informiert" vermerken.
4.) Im dBs-Startmenü wird Ihnen per angezeigt, wenn es in der Personalverwaltung im Thema Erste-Hilfe etwas zu tun gibt.
Das "!" verschwindet, wenn alles geregelt ist.
Siehe auch:
und
https://www.schulrecht-sh.com/texte/e/erste_hilfe.htm#Erste_Hilfe_im_inneren_Schulbereich_
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