für Schüler*innen und Schulpersonal
a.) Im Datenblatt lässt sich der Masenschutz-Status dokumentieren.
b.) Ein Filtern und Sammeländern des Themas ist möglich.
c.) Eine Liste "Status Masernschutz" kann aus Klassen und Filtern heraus gedruckt werden.
Die vier möglichen Sachverhalte
lassen sich wie folgt speichern:
Um das Thema Masernimpfschutz komplett abzubilden, ist die dBs-Lehrerverwaltung hierfür erweitert worden:
Erfasst werden können nun auch Nicht-Lehrkräfte wie z.B. Schulsekretärinnen und Hausmeister, die gleichermaßen von der Nachweispflicht gegenüber der Schulleitung betroffen sind.
Siehe auch: Masernschutz Schulpersonal
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Der § 20 IFSG regelt den Sachverhalt Masernimpfschutz an Schulen.
Fristverlängerung: Alle Personen, die am 01.03.2020 bereits eine Gemeinschaftseinrichtung besucht haben oder dort tätig waren, haben den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2021 vorzulegen.
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