Für die einzelnen Jahrgangsstufen sind Unter- und Obergrenzen für die Unterrichtsstunden vorgegeben.
So darf z.B. ein Grundschulkind der Jahrgangsstufe 4 nicht weniger als 25,5 Std. Unterricht erhalten,
ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 nicht weniger als 24,5 Std..
Für Schüler der DaZ-Basisstufe (1) oder mit FÖSP= 3 sind niedrigere Stundenzahlen zulässig.
Siehe auch: Fachstunden zu hoch: https://ziso.zendesk.com/hc/de/articles/360008871460
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