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Statistik: Lehrerangaben

Lehrerangaben

 

  1. Überprüfen Sie die Lehrerdaten sorgfältig, insbesondere müssen die Lehrernummern laut mitgeschickter Liste "Kontrollliste zum Abgleich der  Lehrernummer"  vorliegen.
    Bei einer Lehrkraft, die neu an Ihrer Schule ist, vergeben Sie bitte als Lehrernummer die „00001" und dann fortlaufend „00002" etc. für weitere, neue Lehrkräfte.

 

  1. Beachten Sie, dass die anzugebenden Daten personenbezogene Daten sind, die § 1 des Landesdatenschutzgesetzes dem Datenschutz unterliegen und vor Missbrauch zu schützen sind. Es gilt ferner die Geheimhaltungspflicht nach § 13 des Landesstatistikgesetzes.

 

  1. Lehrkräfte, die sich neu in Elternzeit befinden, sind hier nicht zu Lehrkräfte, die sich in der Mutterschutzfrist oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres bzw. der Altersteilzeit befinden, sind zu erfassen, ihre bisherigen erteilten Unterrichtsstunden sind auf O zu setzen und das Regelstundenmaß bei den Ausgleichs- und Ermäßigungsstunden mit dem entsprechenden Grund einzutragen.

 

  1. Lehramtsanwärter Referendare  sind Beamte  auf Widerruf und  unter   der Position „Dienstverhältnis" als solche zu kennzeichnen. Unter der Position „Beschäftigungsumfang" sind sie als stundenweise beschäftigte Lehrkraft nachzuweisen. Als Zugangsgrund kann bei einem Referendar nur der Schlüssel "99 - Zugangsgrund für stundenweise Beschäftigte" gewählt werden und analog beim Abgangsgrund "99 - Abgangsgrund für stundenweise Beschäftigte".

  2.  Sofern Lehrkräfte mit einem Teil ihrer Unterrichtsstunden der regelmäßigen Unterrichtsverpflichtung (Regelstundenmaß) an andere Schulen abgeordnet sind, ist Anzahl und Grund der Abordnungsstunden in die Felder für die A+E Stunden

  3. Schulen, die an sie abgeordnete Lehrkräfte beschäftigen, tragen nur die an der eigenen Dienststelle erteilten Stunden
    1. Achten Sie auf die rechnerische Richtigkeit:

 

Regelstundenmaß

+ Genehmigte Mehrarbeit

+ Mehrstunden wg. Sabbatjahr

+ Mehrstunden wg. Altersteilzeit

- Ausgleich- und Ermäßigungsstunden

+ Überstunden

-Unterstunden

 = Tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden

 

+

+                        } Stunden der Schulart

+

 = Tatsächlich erteilte Unterrichtsstunden

                                                                    müssen übereinstimmen!

 

  1. Das Regelstundenmaß ist definiert als Summe der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstundenzahl gültigem Pflichtstundenerlass. Beachten Sie bitte, dass zum 30.04.2014 ein neuer Pflichtstundenerlass in Kraft getreten ist.
  2. Nimmt die Lehrkraft die Sabbatregelung oder Altersteilzeit in Anspruch, so reduziert sich das Regelstundenmaß von Anfang Die mehr zu leistenden Stunden werden dann in Feld Sabbatjahr bzw. Alterstei/zeit eingetragen. Die Freistellungsphase wird durch die Reduzierung im A+E-Bereich mit Schlüssel 85 bzw. 86 kenntlich gemacht.

  3.  Für Lehrkräfte an Förderzentren, die  für Fördermaßnahmen in  anderen Schulen  oder Einrichtungen eingesetzt werden und denen ein zeitlicher Reiseaufwand entsteht, vermindert sich die regelmäßige  Pflichtstundenzahl  zur  pauschalen  Anrechnung des  Reiseaufwandes  auf die Dienstzeit gemäß aktuellem Pflichtstundenerlass:

 bei 5 - 7

bei 8 - 14

bei 15 - 21

bei über 21

lnklusionsstunden um lnklusionsstunden um lnklusionsstunden um lnklusionsstunden um

 0,5 Unterrichtsstunden,

1,0 Unterrichtsstunde,

1,5 Unterrichtsstunden,

2,0 Unterrichtsstunden. 

Die  Anrechnung  steht  teilzeitbeschäftigten  Lehrkräften,  die  die  vorgenannten  Voraussetzungen ertüllen, in gleichem Umfang zu.

Die von  Lehrkräften  erteilten  Lehrerstunden  für  Fördermaßnahmen in  anderen Schulen  oder Einrichtungen sind nur für Lehrer der Förderzentren anzugeben.

11. Für alle Neuzugänge ist ein Zugangsgrund nachzuweisen. Abgänge aus dem Schuljahr 2016/17 bekommen nur einen Abgangsgrund, der Datensatz muss erhalten bleiben!
Lehrkräfte, die Ihre Schule bereits 2015/16 oder früher  verlassen haben, werden  bitte nicht mehr übermittelt.

12. Alle Stundenwerte sind mit einer Nachkommastelle einzugeben!
Beispiel: 10,5 Stunden sind als 10,5 einzutragen; 13 Stunden als 13,0.

 13. Rückerstattung der Vorgriffstunden: Die Rückerstattung ist bei den Ausgleichs- und Ermäßigungsstunden unter Grund 98 zu erfassen.       

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