Folgen

Statistik: Fächerangaben

Siehe auch: Anleitung Fachstatistik, Fragen und Antworten zur Schulstatistik

Seit der Erhebung 2015/16 wurde der Schülerdatensatz um die Fächerangaben erweitert. Das heißt, es sind hierfür bei jedem Schüler sämtliche Fächer einzutragen, in welchen er Unterricht erhält – mit dem jeweiligen Verpflichtungsgrad und der Wochenstundenzahl.

Dies betrifft die Schüler aller Jahrgangsstufen.

 DaZ_Stufe_3__kein_Daz-Unterricht_3.png

(Bild: Auszug aus den Handreichungen zur Schulstatistik 2017)

Im Feld „Unterrichtsstunden (STD)" ist die Anzahl der Stunden laut Stundenplan gefragt. Es geht dabei darum, wieviel Unterricht der Schüler erhält und nicht wie viele Lehrerstunden aufgewendet werden (z.B. bei Doppelbesetzung).

Wird ein Fach nur in einem der beiden Schulhalbjahre erteilt oder weichen die Wochenstunden in den Schulhalbjahren voneinander ab, summieren Sie bitte die Stunden beider Halbjahre und teilen Sie sie durch 2.

Bei Blockunterricht bzw. Epochenunterricht ermitteln Sie bitte die Unterrichtsstunden, indem Sie die Gesamtstunden pro Jahr durch 40 teilen oder indem Sie die Gesamtdauer der Blöcke in Wochen mit den Wochenstunden multiplizieren und durch 40 teilen.

Der Hauptunterricht an den Freien Waldorfschulen soll gegliedert werden in die Fächer Deutsch, Mathe, Geschichte, etc ..

Alle Stundenwerte müssen sich auf den 45-Minuten-Takt beziehen, um eine Einheitlichkeit unter allen Schulen herzustellen.
Schulen mit anderen Stundenmodellen müssen die Stundenwerte entsprechend umrechnen.

Mit dem Feld „Verpflichtungsgrad/Profil (UART)" wird die Unterrichtsart abgefragt. In den meisten Fällen wird es sich um Pflichtunterricht handeln (Schlüssel „P - Pflicht"), in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 auch um Unterricht im Rahmen des Wahlpflichtangebots (Schlüssel „W - Wahlpflichtangebot").

Freiwilliger Unterricht (z.B. bei Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften) wird mit „F - freiwilliger Unterricht" gekennzeichnet. Für Sonderunterricht, der abseits der Stundentafel erteilt wird, nutzen Sie den Schlüssel „U - Förderunterricht".

Die Unterrichtsart Wahlpflicht gibt es nur an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ab der 7. Jahrgangsstufe. (Gymnasien, G8-Zweig: 7.-9. Jahrgangsstufe; Gymnasien, G9-Zweig und Gemeinschaftsschulen: 7.-10. Jahrgangsstufe). Darin enthalten sind die 3. Fremdsprache und weitere Wahlpflichtangebote.

Die Wahl zwischen Religion und Philosophie bzw. alternativen Fächern an der Grundschule ist eine Wahlmöglichkeit, keine Wahlpflicht, sie sind als Pflichtfach einzutragen.

Fremdsprachen, die im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes erteilt werden, tragen Sie bitte unbedingt mit dem Schlüssel der gewählten Fremdsprache ein, z.B. "222 - Französisch, 2. Fremdsprache", "351 - Spanisch, 3. Fremdsprache".

Die Unterrichtsart (UART) "A - Wahlfach aus Kontingentstundentafel" wurde neu eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form des Pflichtunterrichts, die z.B. dann genutzt werden kann, wenn der Schüler gemäß seiner Neigung zwischen Fächern der Kontingentstundentafel wählen kann oder wenn die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften verpflichtend ist. Der Wahlpflichtunterricht (s.o.) ist hiervon unberührt.

Arbeitsgemeinschaften (Unterrichtsart (UART) "F - freiwilliger Unterricht") sollen nur dann eingetragen werden, wenn sie von einer Lehrkraft erteilt werden.

Die Unterrichtssprache (USPR) bezeichnet die Sprache, in der der Fachunterricht abgehalten wird.
In den allermeisten Fällen wird es sich hierbei um "014 - Deutsch" handeln.

Bei bilingualem Unterricht ist das Unterrichtsfach (z.B.) Erdkunde und die Unterrichtssprache (z.B.) Englisch.

Förderzentren mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung" tragen lediglich die Fächer Deutsch und Mathematik mit der erteilten Wochenstundenzahl ein und alle weiteren Wochenstunden kumuliert mit dem Schlüssel „999- sonstiges Fach".

Neue Fächer in 2017/2018:
- WPU – Textillehre, - Klassenlehrerstunde / Klassenrat / Eingangszeit - Islamkunde - Religionsunterricht, übergreifend

Neue Fächer in 2018/2019:
Projektunterricht, Chinesisch, Verkehrserziehung, Schwimmen, Lernzeit / freies Lernen / Eigenverantwortliches Lernen in der Schule (EVA)

Zusätzliche Angaben bei Schülern in der Oberstufe

Bei den Schülern der Oberstufe ist bei jedem belegten Fach zusätzlich das Feld „Name des Kurses (KSNM)" zu füllen, da hieraus die Anzahl der Kurse ermittelt wird. Benutzen Sie daher für Schüler des gleichen Kurses unbedingt auch den gleichen Kursnamen.

Bitte beachten Sie bei der Kursnamenvergabe jedoch Folgendes: Wird z.B. der Kursname Eng1 jeweils für Kurse mit je 20 Schülern in den Jahrgangsstufen E, 01 und 02 verwendet, ergäbe eine . spätere Auswertung ggf. fälschlicherweise einen jahrgangsübergreifenden Kurs Eng1 mit 60 Schülern. Um dies zu vermeiden wäre es z.B. möglich dem Kursnamen die Jahrgangsstufe voranzustellen (z.B. „E_Eng1" und „01_Eng1").

Bei profilgebenden Fächern wird im Feld „Verpflichtungsgrad/Profil (UART)" der Schlüssel „G - profilgebend" eingetragen, bei Kernfächern „K - Kernfach" und allen anderen Fächern „P - Pflicht". Freiwilliger Unterricht (z.B. bei Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften) wird mit „F - freiwilliger Unterricht" gekennzeichnet.

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.